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   VerfGH Sachsen, 23.01.2014 - 103-IV-13 (HS), 104-IV-13 (e.A.)   

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https://dejure.org/2014,3652
VerfGH Sachsen, 23.01.2014 - 103-IV-13 (HS), 104-IV-13 (e.A.) (https://dejure.org/2014,3652)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23.01.2014 - 103-IV-13 (HS), 104-IV-13 (e.A.) (https://dejure.org/2014,3652)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - 103-IV-13 (HS), 104-IV-13 (e.A.) (https://dejure.org/2014,3652)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen verwaltungsgerichtliche Ablehnung der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen Abschiebeanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2014 - 103-IV-13
    Unter den Voraussetzungen des Art. 267 Abs. 3 AEUV sind die nationalen Gerichte von Amts wegen gehalten, den Gerichtshof anzurufen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 1990 - 2 BvL 12, 13/88, 2 BvR 1436/87 - BVerfGE 82, 159 [192 f.]; st. Rspr.).

    Es kommt damit im Rahmen des Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf nicht auf die Vertretbarkeit der fachgerichtlichen Auslegung des für den Streitfall maßgeblichen materiellen Unionsrechts an, sondern auf die Vertretbarkeit der Handhabung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 1990 - 2 BvL 12, 13/88, 2 BvR 1436/87 - BVerfGE 82, 159 [194 f.]; Beschluss vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 - BVerfGE 126, 286 [315]; Beschluss vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - BVerfGE 128, 157 [187 f.]; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Mai 2012, a.a.O. Rn. 23).

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2014 - 103-IV-13
    Liegt zu einer entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs noch nicht vor oder hat eine vorliegende Rechtsprechung die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet oder erscheint eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit, so wird Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf nur dann verletzt, wenn das letztinstanzliche Hauptsachegericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hat (Unvollständigkeit der Rechtsprechung; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - BVerfGE 128, 157 [187 f.] m.w.N.).

    Es kommt damit im Rahmen des Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf nicht auf die Vertretbarkeit der fachgerichtlichen Auslegung des für den Streitfall maßgeblichen materiellen Unionsrechts an, sondern auf die Vertretbarkeit der Handhabung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 1990 - 2 BvL 12, 13/88, 2 BvR 1436/87 - BVerfGE 82, 159 [194 f.]; Beschluss vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 - BVerfGE 126, 286 [315]; Beschluss vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - BVerfGE 128, 157 [187 f.]; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Mai 2012, a.a.O. Rn. 23).

  • BVerfG, 29.05.2012 - 1 BvR 3201/11

    Zeitratierliche Berechnung einer Betriebsrente (§§ 7 Abs 2 S 3, S 4 iVm § 2 Abs 1

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2014 - 103-IV-13
    Ein nationales letztinstanzliches Gericht muss der Vorlagepflicht nachkommen, wenn sich in einem Verfahren eine Frage des Unionsrechts stellt, die entscheidungserheblich ist und nicht bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Union war ("acte éclairé") und wenn die richtige Anwendung des Unionsrechts nicht derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt ("acte clair"; vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Mai 2012 - 1 BvR 3201/11 -, ZIP 2012, S. 1876 Rn. 22 m.w.N.).

    Es kommt damit im Rahmen des Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf nicht auf die Vertretbarkeit der fachgerichtlichen Auslegung des für den Streitfall maßgeblichen materiellen Unionsrechts an, sondern auf die Vertretbarkeit der Handhabung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 1990 - 2 BvL 12, 13/88, 2 BvR 1436/87 - BVerfGE 82, 159 [194 f.]; Beschluss vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 - BVerfGE 126, 286 [315]; Beschluss vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - BVerfGE 128, 157 [187 f.]; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Mai 2012, a.a.O. Rn. 23).

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2014 - 103-IV-13
    Es kommt damit im Rahmen des Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf nicht auf die Vertretbarkeit der fachgerichtlichen Auslegung des für den Streitfall maßgeblichen materiellen Unionsrechts an, sondern auf die Vertretbarkeit der Handhabung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 1990 - 2 BvL 12, 13/88, 2 BvR 1436/87 - BVerfGE 82, 159 [194 f.]; Beschluss vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 - BVerfGE 126, 286 [315]; Beschluss vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - BVerfGE 128, 157 [187 f.]; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Mai 2012, a.a.O. Rn. 23).
  • BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08

    "Geräteabgabe" nach dem Urheberrechtsgesetz: Verletzung der Garantie des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2014 - 103-IV-13
    Maßstab des Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf zu ermöglichen (vgl. Beschluss vom 30. August 2010 - 1 BvR 1631/08 - BVerfGK 17, 533 [544]).
  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07

    Anforderungen an die Substantiierung einer gegen die Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2014 - 103-IV-13
    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008 - 2 BvR 2162/07 und 2 BvR 2271/07 - BVerfGK 14, 238 [243]).
  • BVerfG, 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09

    Eilantrag gegen Abschiebung im Dublin II Verfahren erfolgreich

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2014 - 103-IV-13
    56/09 - DVBl. 2009, 1304; Beschluss vom 9. Oktober 2009 - 2 BvQ 72/09 - st. Rspr. für Dublin II-Überstellungen nach Griechenland), in der fachgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass dieser gesetzliche Rechtsschutzausschluss aus verfassungs- und unionsrechtlichen Gründen einschränkend auszulegen war (dazu etwa M. Hoppe, Eilrechtsschutz gegen Dublin-II-Überstellungen, Baden-Baden 2013).
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2014 - 103-IV-13
    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008 - 2 BvR 2162/07 und 2 BvR 2271/07 - BVerfGK 14, 238 [243]).
  • EuGH, 29.01.2009 - C-19/08

    Petrosian u.a. - Asylrecht - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Wiederaufnahme durch

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2014 - 103-IV-13
    Für die Überstellung eines Asylbewerbers in Wiederaufnahme hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass zur Wahrung der praktischen Wirksamkeit diese Regelungen sogar dahin auszulegen sind, dass die Frist für die Durchführung der Überstellung, wenn die Rechtsvorschriften des ersuchenden Mitgliedstaats vorsehen, dass ein Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung hat, nicht bereits ab der vorläufigen gerichtlichen Entscheidung läuft, mit der die Durchführung des Überstellungsverfahrens ausgesetzt wird, sondern erst ab der gerichtlichen Entscheidung, mit der über die Rechtmäßigkeit des Verfahrens entschieden wird und die dieser Durchführung nicht mehr entgegenstehen kann (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-19/08 [Petrosian u.a.]).
  • BVerfG, 17.01.2013 - 1 BvR 121/11

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unvertretbare Handhabung der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2014 - 103-IV-13
    aa) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (s. etwa BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 1 BvR 121/11 - NZG 2013, 464) ist der Gerichtshof der Europäischen Union gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101.
  • BVerfG, 09.10.2009 - 2 BvQ 72/09

    Dublinverfahren, Dublin II-VO, vorläufiger Rechtsschutz, Griechenland

  • BVerfG, 29.11.2001 - 2 BvR 1486/01

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Unterlassung einer Vorlage an

  • VGH Hessen, 23.08.2011 - 2 A 1863/10

    Überstellung nach der Dublin-II-VO bei aufschiebender Wirkung eines Rechtsbehelfs

  • VerfGH Sachsen, 10.12.2012 - 92-IV-12
  • VerfGH Sachsen, 18.10.2012 - 74-IV-12
  • VG Cottbus, 28.02.2014 - 3 L 37/14

    Asyl, Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung

    Insoweit ist maßgeblich, dass der EuGH (Urteil vom 29. Januar 2009 - C - 90/08) sich bereits zur Frage der Fristberechnung dahingehend geäußert hatte, dass bei der Auslegung der Vorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Rdnr. 34), ferner, dass zur Wahrung der praktischen Wirksamkeit diese Regelung dahin auszulegen ist, dass die Frist für die Durchführung der Überstellung, wenn die Rechtsvorschriften des ersuchenden Mitgliedsstaates vorsehen, dass ein Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung hat, nicht bereits ab der vorläufigen gerichtlichen Entscheidung läuft, mit der die Durchführung des Überstellungsverfahrens ausgesetzt wird, sondern erst ab der gerichtlichen Entscheidung, mit der über die Rechtmäßigkeit des Verfahrens entschieden wird und die dieser Durchführung nicht mehr entgegenstehen kann (vgl. Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 23. Januar 2014 - Vf.103-IV-13-, zitiert nach juris).
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